So mahnst du freundlich und wirksam
- Zahlungserinnerung: wenige Tage nach Fälligkeit, freundlich, ohne Gebühr. Die meisten Rechnungen werden danach bezahlt.
- 1. Mahnung: rund zwei Wochen später, mit neuer Frist und allenfalls vereinbarter Gebühr.
- Letzte Mahnung: mit kurzer Frist und dem Hinweis, dass du danach weitere Schritte einleitest, zum Beispiel die Betreibung.
Die Vorlage füllt den Brieftext je Stufe aus. Du kannst ihn anpassen, bevor du das PDF herunterlädst. Alles Wichtige zu Fristen, Gebühren und Verzugszins steht im Ratgeber Mahnung in der Schweiz.
Nie mehr Rechnungen nachverfolgen
In Velro markieren sich überfällige Rechnungen selbst, und Zahlungserinnerungen und Mahnungen gehen auf Wunsch automatisch raus, jeweils mit QR-Zahlteil über den offenen Betrag.
Häufige Fragen
Wie viele Mahnungen sind in der Schweiz üblich?
Üblich sind eine freundliche Zahlungserinnerung, danach eine erste Mahnung und eine letzte Mahnung mit Hinweis auf weitere Schritte. Gesetzlich vorgeschrieben ist diese Abfolge nicht.
Darf ich eine Mahngebühr verlangen?
Nur wenn sie vereinbart ist, etwa in deinen AGB oder in der Offerte. Ohne Vereinbarung kannst du ab Verzug den gesetzlichen Verzugszins von 5 % pro Jahr verlangen (Art. 104 OR).
Ab wann ist ein Kunde im Verzug?
Automatisch nur, wenn ein Zahltag vereinbart ist, etwa in der Offerte, im Vertrag oder in den AGB (Art. 102 Abs. 2 OR). Ein Datum, das nur auf der Rechnung steht, genügt dafür nicht; dann bringt erst die Mahnung den Kunden in Verzug.
Warum ein QR-Zahlteil auf der Mahnung?
Weil Kunden dann sofort bezahlen können, ohne die ursprüngliche Rechnung zu suchen. Der Zahlteil enthält den offenen Betrag inklusive Mahngebühr. Trägst du die Referenz der ursprünglichen Rechnung ein, steht dieselbe Referenz im Zahlteil.
Lieber automatisch statt von Hand?
Velro schreibt Antworten, Offerten und Schweizer QR-Rechnungen direkt aus deinen E-Mails, versendet sie und erinnert an offene Zahlungen. 14 Tage kostenlos testen.