Zahlungserinnerung und Mahnung in der Schweiz: so gehen KMU vor
Eine Rechnung ist überfällig, und der Kunde meldet sich nicht. Wann ist er in Verzug, wie schreibst du eine Mahnung, und was gilt bei Gebühren und Zinsen? Ein Überblick für Schweizer KMU.
Von Elias Felder · aktualisiert am 10.10.2026
Wann ist ein Kunde in Verzug?
Massgebend ist Art. 102 des Obligationenrechts (OR). Ist eine Forderung fällig, gerät der Schuldner grundsätzlich erst durch eine Mahnung in Verzug. Haben die Parteien jedoch einen bestimmten Verfalltag vereinbart, zum Beispiel «zahlbar bis 31. Oktober», tritt der Verzug mit Ablauf dieses Tages ein, auch ohne Mahnung.
Für die Praxis heisst das: Der Verfalltag muss mit dem Kunden vereinbart sein. Ein Datum, das nur auf der Rechnung steht, genügt dafür nicht automatisch. Am sichersten halten Sie die Zahlungsfrist schon in der Offerte fest, die der Kunde mit dem Auftrag annimmt. «Zahlbar innert 30 Tagen» ist üblich, ob daraus ein bestimmter Verfalltag wird, ist rechtlich aber nicht in jedem Fall eindeutig.
Der übliche Ablauf in drei Stufen
- Zahlungserinnerung: Wenige Tage nach Ablauf der Frist, freundlich formuliert. Oft ging die Rechnung schlicht vergessen. Eine neue Frist von 10 bis 14 Tagen ist üblich.
- 1. Mahnung: Bleibt die Zahlung aus, folgt eine bestimmtere Mahnung mit erneuter Frist. Hier kommen allenfalls vereinbarte Mahngebühren dazu.
- Letzte Mahnung: Sie kündigt an, dass ohne Zahlung weitere Schritte folgen, zum Beispiel die Betreibung.
Die Zahl der Stufen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wichtig ist ein klarer, gleichbleibender Ablauf, damit Kunden wissen, woran sie sind.
Was in eine Mahnung gehört
- Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und ursprüngliche Fälligkeit
- Rechnungsbetrag, bereits erhaltene Zahlungen und der offene Betrag
- Allfällige Mahngebühren und Verzugszins, getrennt ausgewiesen
- Eine neue, konkrete Zahlungsfrist mit Datum
- Ein Einzahlungsschein über den offenen Betrag, heute als QR-Zahlteil
- Ein Satz für den Fall, dass die Zahlung bereits unterwegs ist
Mahngebühren und Verzugszins
Verzugszins: Ab Verzug schuldet der Kunde laut Art. 104 OR einen Zins von 5 Prozent pro Jahr, sofern vertraglich kein anderer Satz vereinbart ist. Bei kleinen Beträgen und kurzen Verzögerungen verzichten viele KMU darauf.
Mahngebühren: Das Gesetz kennt keine pauschalen Mahngebühren. Sie sind dann durchsetzbar, wenn sie vereinbart wurden, etwa in den AGB, die der Kunde akzeptiert hat. Ohne solche Vereinbarung kannst du über den Verzugszins hinaus nur einen nachgewiesenen Verspätungsschaden geltend machen (Art. 106 OR).
Und nach der letzten Mahnung?
Bleibt auch die letzte Mahnung ohne Wirkung, ist der nächste Schritt meist die Betreibung. Du stellst beim Betreibungsamt am Wohnsitz bzw. Sitz des Schuldners ein Betreibungsbegehren. Das Amt stellt dem Schuldner einen Zahlungsbefehl zu. Er kann innert zehn Tagen Rechtsvorschlag erheben, dann musst du deine Forderung auf dem Rechtsweg durchsetzen.
Vorher lohnt sich oft ein Anruf oder eine persönliche Nachricht. Viele Zahlungsverzögerungen haben einfache Gründe, etwa eine falsche Adresse oder eine offene Frage zur Rechnung.
Mahnen, ohne Briefe zu schreiben
Mit dem Mahnwesen von Velro erstellst du Zahlungserinnerung, 1. Mahnung und letzte Mahnung mit wenigen Klicks: mit Betragsaufstellung, neuer Frist und QR-Zahlteil über den offenen Betrag. Auf Wunsch meldet dir Velro fällige Mahnungen oder verschickt sie automatisch.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fällen hilft dir eine Fachperson, etwa dein Treuhänder oder eine Anwältin.
Quellen
Häufige Fragen
Wie viele Mahnungen muss ich schicken?
Gesetzlich vorgeschrieben ist keine bestimmte Anzahl. Üblich sind eine Zahlungserinnerung und ein bis zwei Mahnungen, bevor ein Betrieb weitere Schritte prüft.
Ab wann darf ich Verzugszins verlangen?
Ab Eintritt des Verzugs. Das Gesetz sieht 5 Prozent pro Jahr vor (Art. 104 OR), sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
Sind Mahngebühren in der Schweiz erlaubt?
Das Gesetz sieht keine Mahngebühren vor. Verlangen solltest du sie nur, wenn sie mit dem Kunden vereinbart sind, zum Beispiel in den AGB oder auf der Offerte.
Wie lange kann ich eine Rechnung noch einfordern?
Grundsätzlich verjähren Forderungen nach zehn Jahren (Art. 127 OR). Für viele typische KMU-Forderungen, etwa aus Handwerksarbeit oder Berufsarbeiten, gilt eine Frist von fünf Jahren (Art. 128 OR).
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